Wie nennt man Behälter für Speisereste im DACH-Raum?

Für das Mitnehmen nicht verzehrter Speisen gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine einheitliche Alltagsbezeichnung. Verständlich und sachlich sind Formulierungen wie Reste-Box, Mitnahmebox, Behälter für Speisereste oder einfach Speisereste zum Mitnehmen.

Der aus den USA stammende Begriff Doggy-Bag ist zwar bekannt, bleibt jedoch informell und bezeichnet keine präzise Produktkategorie. In Österreich sind außerdem Bezeichnungen wie TafelBox und GenussBox durch konkrete Initiativen verbreitet. Für eine länderübergreifende Kommunikation ist „Behälter für Speisereste“ daher die neutralste Formulierung.

Wichtig ist auch die technische Abgrenzung: Der Lebensmittelbehälter nimmt die Speise direkt auf. Die äußere Take-away-Tüte transportiert den bereits geschlossenen Behälter. Beide Bestandteile können zum selben Service gehören, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben und müssen entsprechend ihrem vorgesehenen Verwendungszweck ausgewählt werden.

Müssen Restaurants Behälter für Speisereste anbieten?

Für Deutschland, Österreich und die Schweiz gibt es keine einheitliche DACH-Regelung. Ein Gastronomiebetrieb muss deshalb die Vorschriften des Landes und gegebenenfalls die regionalen oder lokalen Vorgaben prüfen, in dem er tätig ist. Außerdem sind Pflichten für ein Take-away-Angebot nicht automatisch mit den Regeln für Speisereste eines bereits servierten Restaurantgerichts gleichzusetzen.

In Deutschland verpflichtet § 33 des Verpackungsgesetzes Letztvertreiber seit dem 1. Januar 2023, Waren, die am Verkaufsort in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebecher gefüllt werden, auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden, und auf die Möglichkeit muss sichtbar hingewiesen werden. Für kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sieht § 34 VerpackG Erleichterungen vor, unter anderem das Befüllen geeigneter, von Kundinnen und Kunden mitgebrachter Mehrwegbehältnisse.

Diese deutsche Mehrwegangebotspflicht betrifft den gesetzlich festgelegten Anwendungsbereich bestimmter Take-away-Verpackungen und Getränkebecher. Sie darf nicht pauschal als allgemeine Pflicht ausgelegt werden, sämtliche am Tisch übrig gebliebenen Speisen einzupacken.

In Österreich empfiehlt die Brancheninitiative United Against Waste, das Mitnehmen nicht aufgegessener Speisen aktiv anzubieten und geeignete Mitnahmeboxen bereitzuhalten. Die TafelBox und die österreichweit neu aufgelegte GenussBox sind praktische Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung, aber keine mit einer einheitlichen DACH-Rechtspflicht gleichzusetzenden Produktbegriffe.

In der Schweiz empfehlen die Qualitätsstandards des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen für die Gemeinschaftsgastronomie unter anderem, Überschüsse und Reste über geeignete Angebote oder in Doggy Bags abzugeben und beim Take-away Mehrwegsysteme einzuführen. Auch hierbei handelt es sich um Empfehlungen für die betriebliche Praxis. Die konkret geltenden rechtlichen Anforderungen sind für den jeweiligen Standort und Anwendungsfall zu prüfen.

Personalisierte Take-away-Tüte für einen geschlossenen Behälter mit Speiseresten aus dem Restaurant

Speisereste, Take-away-Bestellung, Lebensmittelbehälter und Außentasche: die Unterschiede

Die Begriffe stehen für miteinander verbundene, aber nicht identische Funktionen:

  • Speisereste zum Mitnehmen stammen aus einer bereits servierten Mahlzeit, die der Gast nicht vollständig verzehrt hat;
  • eine Take-away-Bestellung wird von Anfang an für den Verzehr außerhalb des Betriebs zubereitet;
  • der Lebensmittelbehälter nimmt die Speise direkt auf und muss für den konkreten Kontakt und die vorgesehene Verwendung geeignet sein;
  • die äußere Tragetasche transportiert geschlossene Boxen, Schalen oder andere Lebensmittelbehälter.

Eine äußere Tragetasche wird durch ihren Einsatz in der Gastronomie nicht automatisch für den direkten Lebensmittelkontakt geeignet. Für Materialien und Gegenstände, die in Deutschland oder Österreich bestimmungsgemäß direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ist unter anderem die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 zusammen mit den weiteren einschlägigen europäischen und nationalen Vorschriften zu berücksichtigen. In der Schweiz unterstehen Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt dem schweizerischen Lebensmittelrecht; das BLV führt sie als Gebrauchsgegenstände.

Die geeignete Verpackungslösung hängt von der Art und Temperatur der Speise, möglichen Flüssigkeiten oder Kondenswasser, der Transportdauer, dem Verschluss des Innenbehälters und den vorgesehenen Lagerungs- und Aufwärmbedingungen ab.

Speisereste mitnehmen und Lebensmittelverschwendung vermeiden

Wenn Gäste eine noch verzehrfähige Portion mitnehmen können, wird verhindert, dass sie unmittelbar nach dem Restaurantbesuch entsorgt werden muss. Der Service ist besonders wirksam, wenn er mit passenden Portionsgrößen, einer vorausschauenden Küchenplanung, geschultem Personal und klaren Informationen für die Gäste verbunden wird.

Die Umweltwirkung einer Verpackung lässt sich jedoch nicht allein mit Begriffen wie „ökologisch“ oder „nachhaltig“ belegen. Aussagen zu Recyclinganteil, FSC®-Zertifizierung, biologischer Abbaubarkeit oder Kompostierbarkeit sollten nur verwendet werden, wenn sie durch die technische Dokumentation des ausgewählten Produkts gedeckt sind. Auch der korrekte Entsorgungsweg hängt vom vollständigen Materialaufbau, von möglichen Lebensmittelresten und von den örtlichen Sammelregeln ab.

Warum fragen manche Gäste ungern nach einer Reste-Box?

Trotz der wachsenden Aufmerksamkeit für Lebensmittelverschwendung empfinden es manche Gäste noch als unangenehm, nach einer Mitnahmebox zu fragen. Die Bitte wird mitunter fälschlich mit Geiz oder mangelnder Etikette verbunden.

Das Servicepersonal kann diese Hemmschwelle senken, indem es das Mitnehmen der Speisereste zum passenden Zeitpunkt freundlich und ohne Druck anbietet. Eine klare, selbstverständliche Formulierung macht die Möglichkeit zu einem normalen Bestandteil des Restaurantbesuchs und überlässt die Entscheidung dem Gast.

Wie lässt sich ein sicherer Mitnahmeservice organisieren?

Ein Restaurant, Gasthaus, Bistro, Café oder eine Pizzeria sollte Abfallvermeidung, Lebensmittelsicherheit, lokale Vorschriften und Servicequalität als zusammenhängenden Prozess betrachten.

Zu den sinnvollen betrieblichen Maßnahmen gehören:

  • die für Land, Region und Betriebsform geltenden Anforderungen prüfen;
  • eine interne Vorgehensweise festlegen, die zum betrieblichen Lebensmittelsicherheitskonzept passt;
  • bestimmen, welche Speisen aufgrund ihrer Zusammensetzung und bisherigen Temperaturführung für die Mitgabe geeignet sind;
  • einen Lebensmittelbehälter wählen, der zur Speise, Temperatur, Flüssigkeitsmenge und vorgesehenen Aufbewahrung passt;
  • den Innenbehälter sicher schließen, bevor er in die äußere Tragetasche gestellt wird;
  • das Servicepersonal in Angebot, Befüllung, Kennzeichnung und Übergabe einweisen;
  • bei Bedarf Hinweise zu Transport, Kühlung, Aufbewahrung und erneutem Erhitzen geben;
  • den vorgesehenen Verwendungszweck und die Produktdokumentation jedes Verpackungsbestandteils kontrollieren.

Als Orientierung für den Umgang zu Hause empfiehlt das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung, warme Speisen für eine längere Aufbewahrung innerhalb weniger Stunden auf unter 7 °C abzukühlen, Reste gegarter Speisen im Kühlschrank aufzubewahren und innerhalb von zwei bis drei Tagen zu verbrauchen. Beim Aufwärmen sollen mindestens 70 °C für zwei Minuten an allen Stellen erreicht werden. Solche Hinweise müssen zum jeweiligen Lebensmittel passen und in Österreich und der Schweiz mit den Empfehlungen der zuständigen Behörden abgestimmt werden.

Personalisierte Take-away-Tüten für Gastronomie und Lieferservice

Eine personalisierte äußere Tragetasche kann die Übergabe von Speiseresten oder einer Take-away-Bestellung mit dem Markenauftritt des Betriebs verbinden. Logo, Farben und Gestaltung bleiben auch außerhalb des Restaurants sichtbar, ohne die technische Funktion des darin befindlichen Lebensmittelbehälters zu ersetzen.

Die Shop-for-Shop-Kategorie der personalisierten Take-away-Tüten mit Logo umfasst Papiertüten mit breitem Boden, Pizzatragetaschen aus Papier und spezielle Pizzatragetaschen aus Vliesstoff. Material, Abmessungen, Papiergewicht, Henkel und Personalisierung sollten nach den geschlossenen Behältern ausgewählt werden, die tatsächlich transportiert werden sollen, sowie nach den Angaben im jeweiligen Produktdatenblatt.

Bei den dafür vorgesehenen Modellen der Serien Custom und Elite kann die Gestaltung gemäß Druckvorlage auf Vorderseite, Rückseite und Seitenfalten erweitert werden. „Vollflächig personalisierbar“ bedeutet nicht, dass technische Bereiche entfallen: Falze, Klebezonen, Boden, Beschnitt und Befestigungspunkte der Henkel müssen bei der Druckdatei berücksichtigt und vor der Produktion anhand der Vorlage geprüft werden.

Häufige Fragen zum Mitnehmen von Speiseresten

Was bedeutet „Doggy-Bag“ im DACH-Raum?

Der Begriff bezeichnet informell das Mitnehmen nicht verzehrter Speisen aus einem Restaurant. Im geschäftlichen Alltag sind Reste-Box, Mitnahmebox oder Behälter für Speisereste meist klarer. In Österreich sind außerdem Bezeichnungen wie TafelBox und GenussBox bekannt.

Gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz dieselbe Pflicht zur Reste-Box?

Nein. Es gibt keine einheitliche DACH-Regelung. Jeder Betrieb muss die nationalen und gegebenenfalls regionalen oder lokalen Anforderungen seines Standorts prüfen. Offizielle Initiativen und Empfehlungen zur Abfallvermeidung sind nicht automatisch mit einer gesetzlichen Pflicht gleichzusetzen.

Was regelt die deutsche Mehrwegangebotspflicht?

§ 33 VerpackG verpflichtet Letztvertreiber im festgelegten Anwendungsbereich, Waren, die in bestimmten Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern angeboten werden, auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Diese Regelung ist nicht pauschal mit einer allgemeinen Pflicht zum Einpacken aller am Tisch verbliebenen Speisereste gleichzusetzen.

Darf eine äußere Take-away-Tüte Lebensmittel direkt aufnehmen?

Nicht automatisch. Eine äußere Tüte kann geschlossene Lebensmittelbehälter transportieren. Soll ein Produkt direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen sein vorgesehener Verwendungszweck, seine Dokumentation und die Vorschriften des Zielmarkts geprüft werden.

Können Take-away-Tüten mit dem Logo des Restaurants personalisiert werden?

Ja. Je nach Modell lassen sich Logo, Farben oder ein abgestimmtes Motiv innerhalb der vorgesehenen Druckbereiche und Drucktechnik umsetzen. Die Personalisierung ändert den vorgesehenen Verwendungszweck nicht und ersetzt keine technische oder dokumentarische Prüfung.

Möchten Sie den Mitnahmeservice passend zum Auftritt Ihres Betriebs gestalten? Vergleichen Sie Materialien, Abmessungen, Böden, Henkel und Druckmöglichkeiten in der Kategorie der personalisierten Take-away-Tüten mit Logo für Gastronomie und Lieferservice und konfigurieren Sie das Modell nach den geschlossenen Behältern, die Sie tatsächlich transportieren möchten.